Eine handgreifliche Auseinandersetzung im Landesgefängnis zwischen zwei Häftlingen hat heute ein rechtliches Nachspiel gefunden. Das Fürstliche Landgericht sprach am Dienstag beide Männer schuldig. Ein 45-jähriger Kosovare erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Monat, ein 35-jähriger Algerier muss zwei Monate länger im Gefängnis bleiben. In der Sache verhandelte das Landgericht bereits einmal, vertagte das Verfahren aber, um weitere Gutachten einzuholen. Diese lagen nun vor.
Der Kosovare soll laut Anklage in seiner Zelle einen Stuhl beschädigt, den Mitgefangenen provoziert und bei der Rückkehr vom Hof versucht haben, ihn mit der Faust zu schlagen. Der Algerier stiess ihn daraufhin zurück. Damit blieb es jedoch nicht. Der Algerier drückte den Kosovaren gegen eine Tür, woraufhin dieser stürzte und sich eine Platzwunde am Kopf zuzog. Die Verletzung musste im Landesspital genäht werden.
Aus Sicht des Verteidigers des Algeriers enthalte das in der ersten Verhandlung gezeigte Videomaterial Lücken, ebenso die Aussagen des Gefängnispersonals. Darum beantragte er, mehrere Mitinsassen als Zeugen zu hören. Sie hätten das Geschehen direkt miterlebt und könnten belegen, dass sein Mandant aus Notwehr handelte. Zudem sei der Sturz nicht gezielt herbeigeführt worden, sondern aus der Dynamik heraus passiert.
Der Richter lehnte den Antrag ab. Die Provokationen durch den Kosovaren würden zugestanden. Zusätzliche Aussagen seien nicht in notwendig, um die Schuldfrage weiter zu klären.
Die Verteidigerin des Kosovaren argumentierte, ihr Mandant habe aus Angst gehandelt. Er sei emotional aufgewühlt gewesen, da Gespräche über eine mögliche Auslieferung stattgefunden hätten. Der Algerier sei kräftiger gebaut, ein K.-o.-Schlag durch den Kosovaren daher unwahrscheinlich. Zudem verlangte sie 50’000 Franken Schmerzensgeld – ihr Mandant leide seit dem Vorfall unter Kopfschmerzen und einem allgemein schlechten Befinden.
Der Staatsanwalt hingegen sah die Schuldfrage eindeutig geklärt. Beide Männer hätten sich körperlich angegriffen. Er forderte eine Tat- und Schuldangemessene Strafe.
Dem folgte der Richter in seinem Urteil. Der Kosovare habe den ersten Angriff ausgeführt, sei jedoch beim Versuch eines Faustschlags durch den Stoss gestoppt worden. Der Algerier habe sich zu diesem Zeitpunkt zu Recht gewehrt. Damit sei die Notwehrsituation aber abgeschlossen gewesen. Als er den Kosovaren gegen die Tür drückte, hätte keine Notwehr mehr vorgelegen.
Bei der Strafhöhe berücksichtigte das Gericht die Vorstrafen beider Männer. Der Kosovare war wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt worden, jedoch nicht wegen Gewalt. Ausserdem sei es bei ihm nur beim Versuch geblieben. Der Algerier ist bereits mehrfach vorbestraft, daher sein die zwei Monate angemsessen. Mildernd wertete das Gericht dessen Teilnahme an einer Gewaltberatung.
Die mit den Schmerzengeldansprüchen würde der Kosovare auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das bedeutet, dass wenn er einen Anspruch geltend machen will, muss er eine Klage einbringen. Der Richter führte aus, dass er aufgrund seines aggresiven Verhaltens nicht feststellen könne, ob die vorgebrachten Schmerzen nicht eine andere Ursache hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
 
			        