Startseite InlandGericht Obergericht mildert Strafe – 30 Monate Freiheitsstrafe für versuchten Raub

Obergericht mildert Strafe – 30 Monate Freiheitsstrafe für versuchten Raub

Die Berufung des 24-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Kriminalgerichts führte heute vor dem Fürstlichen Obergericht zu einer Milderung der Strafe. Das Gericht reduzierte die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren auf 30 Monate. Die Schuld sah der Senat jedoch weiterhin als gegeben.

Dem jungen Mann wurden schwere Vorwürfe gemacht: versuchter Raub, Hausfriedensbruch, Besitz von Betäubungsmitteln, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, falsche Verdächtigung und weitere Delikte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, mit einer Sturmhaube maskiert die Tür eines anderen Mannes aufgestossen und diesem eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten zu haben, um Betäubungsmittel von diesem zu bekommen. Ob es sich dabei um Drogen oder Medikamente handelte, spielte für die Strafzumessung keine Rolle.

Der Angeklagte hatte vor dem Kriminalgericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie eine Busse von 2000 Franken für die Übertretungen erhalten. Dagegen legte er Berufung ein. Seine Verteidigung argumentierte, der Raub sei noch nicht über das Versuchsstadium hinausgegangen. Ausserdem sei die Strafe unverhältnismässig hoch. Das Geständnis, die schwierige psychische Lage und der Drogenkonsum hätten mildernd berücksichtigt werden müssen.

Der Verteidiger betonte: „Es geht hier um die Zukunft eines jungen Menschen.“ Eine lange Haftstrafe zerstöre jede Chance auf soziale Wiedereingliederung. Zudem sei sein Mandant kein Krimineller im herkömmlichen Sinn, sondern ein psychisch belasteter Mann in einer Ausnahmesituation.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen. Die Beweise seien eindeutig, die Vorwürfe grösstenteils anklagekonform bestätigt worden. Das angebliche Geständnis sei keines, da der Mann bis heute den Raub leugne. Die Aussagen einer Zeugin seien glaubwürdig, die Verteidigung konstruiere aus ihrer Sicht nicht stichhaltige Nichtigkeitsgründe.

Im Schlusswort sagte der Angeklagte: „Ich habe Fehler gemacht. Ich wollte niemanden überfallen. Ich bin seit neun Monaten in Haft. Es tut mir leid. Ich distanziere mich von Drogen und Straftaten.“

Der Vorsitzende Richter liess keine Zweifel an der Schuld. „Wer einem Menschen eine Pistole an den Kopf hält, hat sehr wohl den Versuch eines Raubes begangen“, sagte er. Die Tat sei unter erheblichem Suchtdruck erfolgt und Teil einer Beschaffungskriminalität gewesen. Auch sei die Einsicht des Angeklagten begrenzt – vielmehr neige dieser zum Selbstmitleid.

Das Obergericht reduzierte dennoch die Strafe auf 30 Monate Haft. Ausschlaggebend dafür war, dass der Raub tatsächlich beim Versuch geblieben ist, da der Angeklagte von seinem Opfer keine Betäubungsmittel erhalten habe. Dies sei vom Landgericht nicht entsprechend gewürdigt worden. Die weitere von der Verteidigung ins Feld geführten Milderungsgründe, seien jedoch kein Grund für eine weitere Reduzierung der Strafe. Ausserdem ordnete es die Einweisung in eine Einrichtung für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher an. Der Mann soll dort seine Suchtproblematik und psychischen Belastungen behandeln lassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision beim Obersten Gerichtshof einzulegen.

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