Ein Berufungsverfahren vor dem Fürstlichen Obergericht endete am Dienstag mit einer Strafmilderung. Der Angeklagte, der ursprünglich zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, muss nun nur noch 15 Monate absitzen. Grund dafür ist vor allem die lange Dauer des Verfahrens.
Das Landgericht hatte den Mann im Jahr 2022 wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt. Die Anklage warf ihm fünf vollendete Diebstähle sowie mehrere Versuche vor. Wegen zahlreicher Vorstrafen entschied das Gericht auf 42 Monate Haft.
Doch der Fall ging weiter. Der Verurteilte legte Berufung ein. Das Fürstliche Obergericht stellte daraufhin fest, dass keine Gewerbsmässigkeit vorliege. Diese Einschätzung focht die Staatsanwaltschaft vor dem Fürstlichen Obersten Gerichtshof (OGH) an – mit Erfolg. Der OGH sah sehr wohl eine gewerbsmässige Vorgehensweise und verwies den Fall zurück.
Im zweiten Durchgang war das Obergericht nun an die Rechtsansicht des OGH gebunden. Dennoch reduzierte es die Strafe deutlich – von dreieinhalb Jahren auf 15 Monate. Grund dafür war die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer. Diese könne dem Angeklagten nicht zur Last gelegt werden, betonte das Gericht.
Auch eine Zeugenaussage aus Österreich, die im ersten Verfahren nicht berücksichtigt worden war, durfte nun verwertet werden. Der OGH hatte zuvor entschieden, dass diese Aussage zulässig sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision an den Obersten Gerichtshof wäre weiterhin möglich. Ob diese ergriffen wird, ist bislang unklar.
