In Abwesenheit wurde gestern ein Schweizer vom Fürstlichen Landgericht wegen Diebstahls, versuchter Körperverletzung und unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz verurteilt.
Im Oktober 2024 soll der Angeklagte in Schaan in einem Lebensmittelgeschäft zwei Packungen Feuerzeuge gestohlen haben. Als er von der Ladendetektivin nach Verlassen des Geschäfts angehalten wurde, soll er sich losgerissen und ihr einen Faustschlag in den Bauch und die Rippen versetzt haben. Der Staatsanwalt sieht darin eine versuchte Körperverletzung, da die Detektivin zum Glück keine Verletzungen erlitt.
Zusätzlich wurde dem Angeklagten vorgeworfen, 15 Gramm Benzos bei sich gehabt zu haben, was den unrechtmässigen Besitz von Betäubungsmitteln in Liechtenstein darstellt.
Da der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschien, wurde diese in Abwesenheit durchgeführt. Während der Vernehmung durch die Landespolizei bestritt er, die Detektivin geschlagen zu haben, und gab an, sich nur losgerissen zu haben. Die Detektivin sagte als Zeugin aus, dass es jedoch ein Faustschlag war, obwohl sie keine sichtbaren Verletzungen erlitt.
Aufgrund von fünf Vorstrafen wegen Vermögensdelikten beantragte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer eine unbedingte Strafe.
Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Busse von 500 Franken für den illegalen Besitz von Betäubungsmitteln.
Die Verhängung einer Bewährungsstrafe wurde damit begründet, dass die Körperverletzung eine neue Dimension darstellt, da der Angeklagte bisher nur wegen Vermögensdelikten aufgefallen war. Es sei wichtig, stufenweise vorzugehen, erklärte der Richter und sagte abschliessend: „Vielleicht entscheidet er sich, auf der anderen Seite des Rheins zu bleiben.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.