Startseite Leserbriefe IGV: Unverbindliche Verträge unterschreibt man nicht

IGV: Unverbindliche Verträge unterschreibt man nicht

Gesundheit

Nach zahlreichen Leserbriefen sowie zwei Landtagsvorstössen zu den von der WHO geplanten Gesundheitsvorschriften (IGV) hat das «Vaterland» die IGV am 22. April erstmals thematisiert. Die abgeänderten IGV sind am 1. Juni 2024 an der Weltgesundheitsversammlung ohne Abstimmung im sogenannten «Konsens» für angenommen erklärt worden. Sie sind für die Vertragsstaaten verpflichtend, sofern dagegen nicht bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch eingelegt wird.

Crowdfunding

Laut «Vaterland» ist die Kritik unbegründet, weil dadurch ja bloss die globale Gesundheitsvorsorge verbessert werde und die IGV auch gar «nicht rechtsverbindlich» seien. Die Vertragsstaaten seien nicht zu Massnahmen verpflichtet und es benötige auch keine Gesetzesänderungen. Kurzum: Es würde sich für Liechtenstein nichts ändern, weil wir ja bei Epidemien aufgrund des Zollvertrags an die Schweiz gebunden sind.

Von wegen «nicht rechtsverbindlich». Die IGV sind sehr wohl ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag (Wikipedia: «völkerrechtlich bindende Vorschriften»), dies geht auch aus dem Vertragstext hervor. Verträge sind immer rechtsverbindlich, ansonsten müsste man ja keine Verträge machen. Wer unterzeichnet schon irgendeinen Vertrag, wenn gesagt wird, der Vertrag sei nicht rechtsverbindlich? Unverbindliche Verträge braucht es nicht. Und erst recht unterschreibt man diese nicht. Punkt.

Wie das «Vaterland» schreibt, werden die IGV «zurzeit» von der Regierung geprüft. Warum bitte erst jetzt? Unser Verein «Initiative A» hat dazu bereits am 7. Februar 2024 einen Vortragsabend organisiert. Sowohl Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein wie auch Vertreter aller Parteien waren gekommen und nützten das Angebot zu einem Hintergrundgespräch mit dem international gefragten Referenten Philipp Kruse. Einzig der damalige Gesundheitsminister Manuel Frick kam nicht. Frick hat im zweiten Halbjahr 2024 im Landtag mehrfach gesagt, die IGV-Änderungen würden geprüft und die Öffentlichkeit würde danach transparent über das weitere Vorgehen informiert. Von wegen: Manuel Frick hat weder die Aufarbeitung noch die Vorbehalte der Kritiker gegenüber den IGV ernst genommen.

Fazit: Wenn sich durch die IGV eh nichts ändert und diese nicht rechtsverbindlich sind, dann braucht es dazu auch keine vertragliche Vereinbarung, sondern einen fristgerechten Widerspruch. Dies auch, weil Liechtenstein nicht WHO-Mitglied ist und darum weder in den IGV-Prozess eingebunden noch bei der Abstimmung vertreten war.

Initiative A

Banner BM HP Occ v2 JPG

Kommentar Abgeben

1