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Datenschutzvorschriften gelten auch innerhalb der eigenen vier Wände, darauf weist die Datenschutzstelle aktuell hin. Überwachung zu Sicherheits- oder Qualitätszwecken (z.B. Beobachtung von Personal wie Reinigungskräften) ist nicht von der Haushaltsausnahme geschützt. Sowohl Video- als auch Tonaufnahmen von Dritten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dem Persönlichkeitsschutz nach dem Personen- und Gesellschaftsrecht. Verstösse können strafrechtliche Konsequenzen haben. Datenschutzfallen können also auch im eigenen Zuhause lauern.