Liechtenstein nimmt mit einem neuen Strassengesetz Kurs auf mehr Klarheit und rechtliche Sicherheit im Strassenbau. Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht am 11. März 2025 verabschiedet und heute bei einer Pressekonferenz präsentiert. Ziel ist die Schaffung klarer Regeln für Bau, Unterhalt und Nutzung von Landstrassen. Das Strassengesetz soll ein Bewilligungsverfahren für bestimmte Tiefbauprojekte einführen. Es klärt auch, wie Enteignungen für den Strassenbau ablaufen sollen und wer bei Streitfragen das Sagen hat. Gemeindestrassen bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Bisher gab es kein spezielles Gesetz für Landstrassen. Oft lief alles nach bewährter Praxis oder allgemeinen Gesetzen ab, etwa dem Lärmschutz- oder Behindertengleichstellungsgesetz. Doch rechtliche Unklarheiten sorgten immer wieder für Unsicherheit. Das neue Gesetz soll das ändern und auch ein Bewilligungsverfahren für grössere Strassenprojekte einführen. Die Regierung übernimmt dabei die Rolle der Bewilligungsbehörde.
Nur direkte Anlieger und Nachbarn der geplanten Strassen dürfen Einspruch erheben. Ausbauten bestehender Strassen bleiben bewilligungsfrei. Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt, dass solche Strassengesetze dort längst Standard sind. Die Vorlage lehnt sich an ähnliche Regelungen in Schweizer Kantonen an. Neu ist auch die Möglichkeit, dass das Land die Bepflanzung entlang von Landstrassen finanziert. So wird der Strassenraum nicht nur verschönert, sondern auch klimaschonend gestaltet. Im Sinne der Mobilitätsziele 2030 kann das Land die Kosten für neue Radwege in den Gemeinden übernehmen.
Das Gesetz erleichtert zudem den Umgang mit Enteignungen. Die Regierung kann nun über Enteignungen und Entschädigungen entscheiden. Diese Entscheidungen sind beim Verwaltungsgerichtshof anfechtbar. Je nach Art der Finanzmittel entscheidet entweder die Regierung oder eine Enteignungskommission.