Am 6. April 2025 entscheiden die Stimmbürger von Balzers über die Beibehaltung des bestehenden Gemeindesteuerzuschlags von 170 % für das Steuerjahr 2024. Der Gemeinderat hatte am 27. November 2024 einstimmig beschlossen, den Zuschlag beizubehalten. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, sodass nun die Bevölkerung über den Steuerzuschlag abstimmen wird.
Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern
Am heutigen Abend fand eine öffentliche Diskussion statt, an der unter anderem Vorsteher Karl Malin, Vizevorsteher Matthias Eberle und Hubert Stocker von der Finanzkommission teilnahmen. Das Referendumskomitee wurde durch Walter Vogt und Andreas Vogt vertreten.
Das Referendumskomitee argumentierte, dass der Steuerzuschlag von 170 % zu hoch sei. Der Landtag hatte in der Revision des Finanzausgleichsgesetzes am 2. März 2023 beschlossen, dass Gemeinden einen einheitlichen Steuerzuschlag von 150 % anwenden sollen. Dies würde für Balzers zu einer finanziellen Entlastung der Bürger führen. Das Komitee kritisierte zudem eine mögliche Benachteiligung inländischer Steuerzahler gegenüber ausländischen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.

Walter Vogt erklärte, dass die Gemeinde ab 2024 durch den neuen Finanzausgleich 3,4 Millionen Franken zusätzlich erhalten würde. Bei einem reduzierten Steuersatz von 150 % würde dies eine Entlastung der Steuerpflichtigen um 1,5 Millionen Franken bedeuten, während der Gemeinde immer noch 1,9 Millionen Franken zur Verfügung stünden. Laut Vogt könnte dieses Geld unter anderem für das geplante Sportzentrum genutzt werden. „Die Balzner Steuerpflichtigen dürfen nicht für Versäumnisse der vergangenen Jahre bestraft werden“, so das Komitee.
Gemeinderat verteidigt Steuerzuschlag
Der Gemeinderat betonte hingegen die Notwendigkeit der bisherigen Finanzstrategie. Hubert Stocker von der Finanzkommission präsentierte eine Finanzanalyse, die langfristige Entwicklungen bis 2034 berücksichtigt. Er wies darauf hin, dass das Betriebsergebnis vor Abschreibungen seit 2016 von 6,5 Millionen auf 2,9 Millionen Franken im Jahr 2023 gesunken sei. Gleichzeitig seien jährliche Investitionen von rund 7 Millionen Franken notwendig, um die Infrastruktur und geplante Projekte wie die Sanierung der Schule oder die Sanierung des Hallenbads zu finanzieren.

Der Gemeinderat machte deutlich, dass bereits mit dem bestehenden Steuersatz von 170 % Handlungsbedarf bestehe. Eine Senkung auf 150 % würde die Liquidität der Gemeinde erheblich belasten und zu einem Fehlbetrag von 2,8 Millionen Franken ab 2027 führen. Zudem müsse Balzers künftige Investitionen nachhaltig finanzieren und sei dabei auch auf den Finanzausgleich angewiesen.
Folgen eines erfolgreichen Referendums
Sollte die Bevölkerung für eine Senkung des Steuerzuschlags auf 150 % stimmen, müsste die Gemeinde schnell reagieren. Die Finanzkommission hat in ihrer Analyse festgestellt, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung haben könnte. Eine mögliche Gegenmassnahme wäre die Reduktion oder Verschiebung geplanter Investitionen.
Das Referendumskomitee schlägt vor, dass sich Balzers über Kredite bei anderen Gemeinden Kredite finanzieren könnte. Vorsteher Karl Malin hält dies jedoch für unrealistisch. Selbst in Zeiten von Negativzinsen hätten andere Gemeinden und das Land ihre liquiden Mittel an der Börse investiert und erzielten dort Zinserträge von etwa 8 %. Dies würde bedeuten, dass diese Gemeinde bei einer möglichen Kreditvergabe von einer Mio Franken 80’000 Franken verschenken würde.
«Und die Freundschaft hört relativ schnell auf, wenn man Richtung Unterland kommt.»
Karl Malin
Die Entscheidung über die Steuerfrage wird daher weitreichende Folgen haben. Der Gemeinderat betont, dass eine nachhaltige Finanzstrategie erforderlich ist, um langfristige Projekte nicht zu gefährden. Gleichzeitig fordert das Referendumskomitee eine sofortige Entlastung der Steuerzahler und sieht Finanzierungsmöglichkeiten, die von der Gemeinde bislang nicht in Betracht gezogen wurden.
Entscheidung am 6. April 2025
Die Diskussion zeigte klar die gegensätzlichen Positionen: Während das Referendumskomitee eine finanzielle Entlastung der Bürger fordert, gleichzeitig aber weder beim Sportplatzkonzept noch an anderer Stelle Ausgaben kürzen möchte, sieht der Gemeinderat die Notwendigkeit, den Finanzhaushalt langfristig zu sichern. Die Entscheidung liegt nun bei den Stimmberechtigten, die am 6. April darüber abstimmen werden, ob der Steuerzuschlag von 170 % beibehalten oder gesenkt werden soll.