Heute verhandelte das Fürstliche Landgericht über den Fall einer 20-jährigen Schweizerin, die in Eschen lebt. Ihr wird vorgeworfen, am 3. Oktober 2024 in einem Geschäft in Schaan Schmuck und Kosmetikartikel gestohlen zu haben. Die junge Frau soll die Waren in ihren Rucksack gepackt und den Laden ohne zu bezahlen verlassen haben. In Buchs wurde sie in einem anderen Geschäft kontrolliert. Dabei kamen die gestohlenen Waren ans Licht. Zunächst gestand sie der Polizei den Diebstahl. Später bestritt sie jedoch die Vorwürfe vor der Untersuchungsrichterin. Eine Videoaufnahme zeigt, wie sie im Bereich der Kosmetikartikel den Rucksack abstellt und öffnet.
Ein weiterer Anklagepunkt betrifft eine Beziehungsstreitigkeit im Dezember. Dabei soll sie in Eschen angetrunken eine Glastür eingetreten haben. Der Schaden beträgt 1300 Franken.
Im Anschluss an diesen Vorfall soll es zu einem Widerstand gegen die Staatsgewalt gekommen sein. Dieser Sachverhalt ist noch nicht anklagereif und konnte deshalb heute nicht verhandelt werden.
Die Beklagte erschien nicht zur Verhandlung. Dennoch sprach der Landrichter ein Urteil in ihrer Abwesenheit. Die Frau erhielt eine Geldstrafe von 1800 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde und somit nicht bezahlt werden muss. Den Schaden von 1300 Franken in Eschen muss sie aber ersetzen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.