Die Antragsfrist für die Prämienverbilligung 2025 hat begonnen. Anspruchsberechtigte können ihre Anträge bis zum 31. Oktober beim Amt für Soziale Dienste einreichen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.
Das Amt für Soziale Dienste hilft finanziell schwächeren Haushalten mit Zuschüssen zur Krankenversicherung. Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, muss den Antrag jedes Jahr neu stellen. Mietbeiträge können hingegen jederzeit beantragt werden.
Der Antrag auf Prämienverbilligung lässt sich bequem online ausfüllen. Das Formular ist auf der Website www.llv.li unter dem Suchbegriff «Prämienverbilligung in der Krankenversicherung» zu finden. Das Amt empfiehlt, den Antrag frühzeitig einzureichen, um Rückfragen zu vermeiden.