Vor dem Fürstlichen Landgericht stand heute ein Mann aus Eschen wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er im Juni letzten Jahres einem anderen Mann in einer Bar einen Faustschlag verpasst und eine Bierflasche ins Gesicht geschlagen habe. Diese Tat folgte auf einen Streit und hinterliess beim Opfer eine Riss-Quetsch-Wunde.
Der Angeklagte gestand die Tat und gab an, dass das Opfer ihn provoziert habe. Er schilderte den Vorfall und drückte Reue aus, fügte jedoch hinzu, dass der andere Mann betrunken gewesen sei. Zudem erklärte er, dass er unter Depressionen leide und die Tat, gerne rückgängig machen würde.
Im Schlussplädoyer sagte der Staatsanwalt, dass ein Schlag mit einer Bierflasche schwerwiegende Verletzungen verursachen könne. Er erkannte jedoch die Situation des Angeklagten an. Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, dass er die Sache nun hinter sich bringen wolle.
Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Die Probezeit setzte er mit drei Jahren auf die höchstmögliche Dauer fest. Dem Opfer wurde ein Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der Richter verwies darauf, dass der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft sei, wenn auch nicht einschlägig. Wenn er sich provoziert gefühlt hätte, hätte er aufstehen und gehen können. «Niemand hat sie gezwungen, sitzen zu bleiben», erklärte der Landrichter dem Angeklagten.
Das Geständnis des Angeklagten wertete das Gericht als mildernd. Dennoch sei die Strafe nötig, um sowohl den Angeklagten als auch die Allgemeinheit vor weiteren derartigen Handlungen abzuhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.