Am 1. März 2025 tritt die neue Verordnung für automatisiertes Fahren in der Schweiz in Kraft. Die Technologieentwicklung kann die Verkehrssicherheit verbessern, wenn sie zuverlässig ist und korrekt genutzt wird. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) betont die Bedeutung einer engen Begleitung dieser Veränderungen durch die Fahrausbildung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird auf Schweizer Strassen ein neuer Abschnitt eingeläutet. Künftig wird bedingtes automatisiertes Fahren (Stufe 3) auf Autobahnen erlaubt sein, während hochautomatisiertes Fahren (Stufe 4) mit fahrerlosen Fahrzeugen in einem definierten Rahmen möglich wird. Diese Veränderungen stellen eine Herausforderung für die Verkehrssicherheit dar.
Systeme der Stufe 3 sind nur auf Autobahnen zugelassen. Die Fahrer müssen das Fahrzeug und den Verkehr nicht ständig überwachen, dürfen aber das Lenkrad nur loslassen, wenn sie bereit sind, jederzeit die Kontrolle übernehmen zu können. Ablenkungen wie Filme schauen, Nachrichten schreiben oder Zeitungen lesen sind nicht erlaubt. Die Fahrer müssen den Verkehr stets im Blick behalten.
Das bedingte automatisierte Fahren (Stufe 3) birgt neue Risiken wie Monotonie, Überschätzung der Systemleistung und der eigenen Fähigkeiten sowie ein vermindertes Situationsbewusstsein. Nutzer dieser Fahrzeuge müssen sich schnell an die Technologie und ihre Grenzen gewöhnen. Ab Juli 2025 werden Automatisierungssysteme fest in die Fahrausbildung integriert.
Die Fahrer müssen künftig die Funktionsweise und Grenzen der Systeme verstehen und entsprechend handeln können. Die neue Rechtsgrundlage verpflichtet Anbieter von automatisierten Fahrzeugen zur Information und die Benutzer, alle Sicherheitsanweisungen des Herstellers zu beachten.
Die BFU beschäftigt sich seit Jahren aktiv mit dem Thema automatisiertes Fahren, um die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in der Schweiz zu untersuchen, Testszenarien zu entwickeln und Strategien zur Risikominderung zu erarbeiten.