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LKW: Leistungspreis ungeeignet für Lenkungsfunktion

Erich Hasler

Die neuen Tarifmodelle für die Netznutzung und für die Strompreise sind komplex und für die Kunden nur sehr schlecht nachvollziehbar. Gemäss neuem Tarifmodell ist der Strombezug (Preis für Strom und Netznutzung) für LKW-Stromkunden der Kundengruppe 2 (PV-Anlagenbesitzer) im Winterhalbjahr in der Zeit zwischen 17:00 und 20:00 am teuersten und zwischen 22:00 und 07:00 am billigsten (Tarif classic). In der übrigen Zeit liegt der Preis ungefähr in der Mitte.

Neu wird bei PV-Anlagenbesitzern ein sog. Leistungspreis und im Winterhalbjahr von 17:00 bis 22:00 ein Zuschlag von 2 Rp./kWh für die Netzbenutzung verrechnet. Um den Leistungspreis festzulegen wird der maximale Leistungswert des jeweiligen Monats herangezogen und mit CHF 2.75 pro kW multipliziert und in Rechnung gestellt. Eine Leistungsspitze von beispielsweise 16 kW ergibt bereits einen Leistungspreis von CHF 44 pro Monat. Besitzer einer PV-Anlage werden abgestraft, wenn sie ein Elektrofahrzeug haben und das Haus, wie politisch gewünscht, mit einer Wärmepumpe heizen. Alles Dinge, zu deren Anschaffung die jetzige Regierung die ganze Bevölkerung am liebsten per Gesetz gezwungen hätte (siehe abgeschmetterte Energievorlagen).
Unterschiedliche Stromtarife während den verschiedenen Tageszeiten können zu einer ausgewogeneren Belastung des Netzes führen. Um allerdings auf den Leistungspreis reagieren zu können, braucht es eine Steuerung, damit die Stromkunden z.B. die Wärmepumpe automatische abschalten können, wenn das Auto in der Nacht zum günstigsten Tarif geladen wird. Eine solche Steuerung ist derzeit wohl in kaum einem Haushalt vorhanden. Die Installation einer solchen Steuerung wäre mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden.

Der für PV-Haushalte eingeführte Leistungspreis ist deshalb ungeeignet, um das Ziel «Stromspitzen in der Netzinfrastruktur zu glätten» zu erreichen. Der angebotene Strompreis hat eine wesentlich stärkere Lenkungsfunktion als der neue Leistungspreis. Wenn ab jetzt die meisten Elektroautobesitzer ihr E-Auto um 22:00 zu laden beginnen, erreicht man auf jeden Fall keine Glättung, sondern im Gegenteil eine Stromspitze. Dieses Tarifmodell muss baldmöglichst überarbeitet werden.

Erich Hasler

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