Das Amt für Statistik hat die Definition der ständigen und nichtständigen Bevölkerung angepasst. Die Änderungen gelten ab dem Berichtsjahr 2024. Ziel ist es, die Statistik an die Vorgaben der EU-Verordnung 1260/2013 anzupassen und die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern zu verbessern. Heute wurden den Medien die Details vorgestellt.
Bisher wurden Personen mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, wie Schutzgewährung (S) oder Asylprozess (N), unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugeordnet. Ab 2024 entscheidet die Aufenthaltsdauer: Bei weniger als 12 Monaten bleiben sie in der nichtständigen Bevölkerung. Ab einem Jahr werden sie der ständigen Bevölkerung zugerechnet. Diese Änderung betrifft insbesondere Personen, die seit Beginn des Ukraine-Krieges Schutz in Liechtenstein suchen.
Die Anpassung führt zu einer Verschiebung von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit von der nichtständigen zur ständigen Bevölkerung. Für die Mehrheit der Bevölkerung, also Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft oder langfristigen Aufenthaltsbewilligungen (B, C, D, Z), bleibt alles wie bisher.
Das Amt für Statistik hat eine Sonderpublikation veröffentlicht, die die Änderungen und deren Auswirkungen detailliert erklärt. Die offiziellen Zahlen für 2023 basieren noch auf der alten Definition. Die erste Veröffentlichung nach den neuen Regeln erfolgt am 19. Dezember 2024 mit den Daten für den 30. Juni 2024.
Diese Neuerung bringt Liechtenstein in Einklang mit europäischen Standards und sorgt für eine klarere und einheitlichere Bevölkerungsstatistik. Auch mit der Schweiz werden die Zahlen nun besser vergleichbar, da die Schweiz bereits diese Definitionen anwendet. «Ganz geringe Unterscheide, wird es aber auch in Zukunft geben, da die gesetzlichen Grundlagen nicht dieselben sind«, erklärt Hilbe.