Das «Liechtensteiner Vaterland» berichtet in seiner Onlineausgabe, dass die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen die ehemalige FBP-Regierungsrätin Aurelia Frick und ihren Generalsekretär erhoben habe. Der Vorwurf: Zweckwidrige Verwendung von 32’300 Franken.
Frick soll das Geld nicht für Regierungsaufgaben, sondern zur Finanzierung eines privaten politischen Projekts mit dem Ziel einer Parteigründung genutzt haben. Laut Strafantrag verstiessen die Beschuldigten wiederholt gegen Regeln zum Vermögensschutz des Landes Liechtenstein.
Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum vom 30. Januar 2018 bis Ende April 2019. Frick und ihr Generalsekretär sollen ihre Befugnis über fremdes Vermögen missbraucht haben. Beide bestreiten die Anschuldigungen. Vorerhebungen gegen eine weitere Verdächtige wegen Beihilfe zur Untreue und Geldwäscherei wurden eingestellt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.