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Regierung passt Energieeffizienzverordnung an

Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft, Regierungschef-Ste
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Die Regierung hat Änderungen an der Energieeffizienzverordnung (EEV) beschlossen und heute bei einer Medienkoferenz präsentiert. Kernpunkte sind die Verrechnung nur positiver Strompreise bei Photovoltaik-Anlagen und die direkte Belastung von Zu- und Abschlägen an den Fonds für Einspeisevergütung.

Hintergrund ist die Beobachtung negativer Strompreise an sonnigen Sommertagen, die die Motivation für PV-Anlagen senken. Ziel ist es, Anreize für effiziente Nutzung und Eigenverbrauch zu schaffen.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und beinhalten die Umsetzung von Empfehlungen des Vierten Monitoringberichts zur Energiestrategie 2030, die Möglichkeit zur Vergabe von EEG-Krediten für Energiemaßnahmen sowie Vereinbarungen mit Banken über zinslosen Darlehen ab 1. Januar 2025.

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