Die Regierung hat die von den Abgeordneten der Freien Liste eingebrachte parlamentarische Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften geprüft. Sie stimmt zwar mit der Verfassung und den Staatsverträgen überein, wird aber dennoch abgelehnt.
Die Initiative sieht vor, ein Mandatssteuersystem in die aktuelle Regierungsvorlage zur Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes zu integrieren. Dies würde ein völlig neues Finanzierungssystem für Religionsgemeinschaften bedeuten.
Die Regierung argumentiert, dass ein solches System nicht sinnvoll in die Vorlage integriert werden kann. Zunächst müsste eine Entflechtung auf Gemeindeebene erfolgen, die aber nicht Teil der Regierungsvorlage ist. Unklar bleibe auch, wie genau die Klärung der vermögensrechtlichen Verhältnisse auf Gemeindeebene erfolgen soll. Ohne eine Entflechtung würde der Mandatssteueranteil der Landeskirche gekürzt werden.
Damit kann der Landtag nun über die Initiative beraten. Ob das noch im Dezember erfolgen wird, ist unklar. Aktuell findet sich der Punkt noch nicht auf der provisorischen Traktandenliste.