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Die Regierung hat beschlossen, die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) ab dem 1. Januar 2025 um 2.9 Prozent zu erhöhen. Mit der Entscheidung folgt Liechtenstein dem Beispiel der Schweiz, die ebenfalls eine Anpassung der Renten beschlossen hat.
Dieser Schritt folgt der Umstellung auf den Mischindex, die 2022 vom Landtag beschlossen wurde. Damit werden die Rentenanpassungen nun an die Lohn- und Preisentwicklung gekoppelt.
Konkret bedeutet dies, dass der Rentenpunktewert von 222.7 auf 229.1 steigt. Damit erhöht sich die Mindestrente von 1’190 auf 1’225 Franken. Die Maximalrente beträgt künftig 2’450 Franken.