Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Wertfreigrenze für den Reiseverkehr ab dem 1. Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag zu senken. Für Liechtenstein ist aufgrund des Zollvertrags die neue Wertfreigrenze ebenfalls ebenso gültig.
Die Senkung der Wertfreigrenze bedeutet, dass Reisende Waren nur noch bis zu einem Wert von 150 Franken pro Tag steuerfrei in die Schweiz oder Liechtenstein einführen dürfen. Übersteigt der Warenwert diese Grenze, fällt die Mehrwertsteuer auf den gesamten Betrag an. Dieser Schritt ist das Resultat einer Vernehmlassung, die zwischen November 2023 und März 2024 stattfand, und auf Forderungen des Parlaments sowie mehrerer Kantone zurückgeht.
Auswirkungen auf den Einkaufstourismus
Die Massnahme richtet sich insbesondere gegen den Einkaufstourismus, der in den letzten Jahren zu einem wachsenden Problem wurde. Viele Konsumenten aus der Schweiz, darunter auch Menschen aus grenznahen Regionen wie dem Fürstentum Liechtenstein, kaufen regelmässig im benachbarten Ausland ein, um von günstigeren Preisen zu profitieren. Diese Praxis führte zu einer Wettbewerbsverzerrung für den Schweizer Einzelhandel und einem Verlust an Steuereinnahmen. Mit der neuen Regelung soll dieser Entwicklung nun entgegengewirkt werden.
Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein, die nach Österreich oder Deutschland zum Einkaufen fahren, müssen sich ab 2025 auf die neuen Grenzen einstellen.