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Regierung jetzt doch für fixe Abstimmungssonntage

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Eiskönigin

Im März 2023 überwies der Landtag eine Motion an die Regierung, die die Einführung fester Abstimmungssonntage forderte. Wie in der Schweiz sollten an 4 Sonntagen im Jahr Abstimmungen auf Landes- und Gemeindeebene stattfinden. Zunächst stand die Regierung diesem Vorschlag ablehnend gegenüber. Sie vertrat die Auffassung, dass die Nachteile, insbesondere mögliche längere Wartezeiten zwischen den Abstimmungen, die Vorteile überwiegen würden.

Die Vielzahl an Abstimmungen, die es aktuell gibt, haben nun zu einem Umdenken geführt. Am 8. Oktober 2024 verabschiedete die Regierung einen Bericht und Antrag zur Änderung des Volksrechtegesetzes, der die Einführung fester Abstimmungssonntage vorsieht. Diese Meinungsänderung basiert auf der Erwartung, dass Volksabstimmungen in Zukunft häufiger stattfinden werden. In diesem Kontext erscheint ein System mit festen Abstimmungstagen nun sinnvoll.

Es bietet den Vorteil, dass Gemeinden Abstimmungen besser planen können und Mitglieder der Abstimmungskommissionen mehr Planungssicherheit erhalten. Mit dieser Entscheidung reagiert die Regierung auf die sich ändernden Bedürfnisse und Umstände in Bezug auf die Ausübung politischer Volksrechte in Landesangelegenheiten.

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