Rund 6’200 Personen beantragten dieses Jahr bereits eine Prämienverbilligung. Das sind rund 17% mehr als im Vorjahr. Ein weiterer deutlicher Anstieg wird erwartet. Bis 31. Oktober können Anträge beim Amt für Soziale Dienste eingereicht werden.
Verspätet eingereichte Anträge verfallen. Das Amt für Soziale Dienste unterstützt Personen bei Bedarf mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung sowie die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien. Mietbeiträge können jederzeit beantragt werden, aber die Frist für Anträge auf Prämienverbilligung endet am 31. Oktober. Jede Person muss jährlich einen neuen Antrag auf Prämienverbilligung stellen.