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Onewheel in Liechtenstein nicht erlaubt

Onewheel
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Am Freitag, den 25. Oktober, wurde ein Mann in der Fallsgass in Mauren auf einem Onewheel, einem elektrisch angetriebenen Einrad, von der Landespolizei gestoppt. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt, da das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen in Liechtenstein nicht zugelassen ist.

Der Fahrer war auf dem Trottoir unterwegs und gab an, dass ihm die rechtliche Lage nicht bekannt war. Doch die Gesetzeslage ist eindeutig: Onewheels, ebenso wie Hoverboards, Elektro-Skateboards und Monowheels, gelten als sogenannte Trendfahrzeuge und dürfen nur auf abgesperrtem Privatgelände gefahren werden. Das Benutzen auf öffentlichen Verkehrsflächen – seien es Gehwege, Strassen oder andere Flächen für den allgemeinen Verkehr – ist gesetzlich verboten.

Mit diesem Vorfall möchte die Landespolizei auf die geltenden Vorschriften hinweisen. Fahrzeuge wie das Onewheel werden von der Strassenverkehrsordnung als motorisierte Geräte eingestuft, die jedoch auf dem öffentlichen Raum keine Zulassung besitzen und daher dort nicht gefahren werden dürfen.

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