Startseite InlandGericht Blumen eingeladen ohne zu bezahlen

Blumen eingeladen ohne zu bezahlen

Landgericht
Eiskönigin

Vor dem Landgericht Balzers fand gestern die Schlussverhandlung gegen einen polnischen Staatsbürger statt, dem vorgeworfen wurde, im Juni 2024 in einem Blumengeschäft in Balzers Blumenstöcke und einen Schlauch in sein Auto geladen zu haben, ohne diese zu bezahlen. Der Vorfall ereignete sich an einem Sonntag, unmittelbar nach dem Besuch eines Gottesdienstes.

Der Angeklagte gab zunächst an, dass die Vorwürfe zutreffend seien. Nach eigenen Angaben habe er nach dem Kirchgang vom Pfarrer eine Einladung zu einem Apéro erhalten, bei dem er Alkohol konsumiert habe, obwohl er sonst keinen Alkohol trinke. Er erklärte weiter, dass er die Blumen für den Friedhof besorgen wollte. Den Betrag hätte er am nächsten Montag begleichen wollen. Den Schlauch habe er ebenfalls mitgenommen, um ihn am nächsten Tag zurückzubringen. Als die Besitzerin des Geschäfts vor Ort erschien, habe er ihr angeboten, die Blumen sofort zu bezahlen, doch sie habe dies abgelehnt und ihm gesagt, es sei bereits zu spät. Am folgenden Montag habe er sich nochmals bei der Besitzerin entschuldigt, und sie habe ihm versichert, dass alles in Ordnung sei.

Laut den Angaben, welche die Geschäftsinhaberin bei der Landespolizei machte, habe der Angeklagte jedoch versucht, vom Tatort zu fliehen. Sie schilderte auch, dass er noch mehr Blumen zum Abtransport bereitgestellt hätte. Der Angeklagte wies diesen Vorwurf zurück und erklärte, er hätte nicht die Absicht gehabt zu flüchten, sondern stand lediglich hilflos da, weil er sich wie ein Krimineller fühlte.

Im Verlauf der Verhandlung wurden Fotos als Beweismittel gezeigt, die den Vorfall dokumentierten. Der Angeklagte gab an, zu diesem Zeitpunkt 300 Schweizer Franken bei sich gehabt zu haben und nicht die Absicht gehabt zu haben, etwas zu stehlen. Laut seiner Aussage habe er lediglich die Blumen für den Friedhof benötigt.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Vorwürfe für bestätigt. Sie forderte eine Tat- und Schuldangemssene Bestrafung.

In seinem Schlusswort zeigte sich der Angeklagte reuig und betonte nochmals, dass er den Fehler einsehe und die Blumen am Montag kaufen hätte sollen. Er beantragte einen Freispruch, da er nach eigenen Angaben nie die Absicht gehabt habe, etwas zu stehlen.

Der Landrichter glaubte das nicht und sprach den Angeklagten des versuchten Diebstahls schuldig. Er verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 CHF, somit 1’800 CHF. Die Strafe wurde für eine Probezeit von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd, ausserdem seine Unbescholtenheit.

In der Begründung erklärte der Richter, dass es nicht glaubwürdig sei, dass die Blumen für den Friedhof bestimmt gewesen seien. Diese Topfpflanzen würden sich nicht für eine Grabbepflanzung eignen. Es mache auch keinen Sinn, die Blumen in das Auto zu laden, wenn der Friedhof nur 20 Meter vom Blumengeschäft entfernt ist. Für ihn sei daher erwiesen, dass der Angeklagte diese mitnehmen hätte wollen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

BBM_Vorverkauf_2024_VA_Wideboard_994x250

Kommentar Abgeben

1