Startseite InlandGericht 21 Vorstrafen waren nicht genug

21 Vorstrafen waren nicht genug

Fürstliches Landgericht
Dornröschen

Bereits 21 Vorstrafen hat ein Mann aus Eschen, der heute im Landgericht auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin fälschlicherweise bei der Landespolizei beschuldigt zu haben, ihn mit einem Messer verletzt zu haben. Konkret soll sie ihm zwei Schnitte zugefügt haben. Eine Woche nach der Anzeige zog er diese zurück. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn nun wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 StGB sowie des Vergehens der falschen Verdächtigung nach § 297 StGB an.

Der Angeklagte zeigte sich geständig und erklärte, er habe damals einen Tunnelblick gehabt und könne sich nicht erklären, warum er diese Behauptungen aufgestellt habe. „Ich verstehe nicht, warum ich das gemacht habe“, sagte er. Seine damalige Lebensgefährtin sagte als Zeugin aus und bestätigte, dass sie ihn niemals mit einem Messer verletzt habe. Sie fügte hinzu, dass es ihm psychisch nicht gut ging und sie gemeinsam über einen möglichen Klinikaufenthalt gesprochen hatten. Jedoch habe die Psychiaterin des Angeklagten die Notwendigkeit eines solchen Aufenthalts nicht erkannt.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden. Wenn er während der Probezeit von drei Jahren keine weiteren Straftaten begeht, muss er nicht ins Gefängnis. Zusätzlich wurde die bedingte Strafnachsicht einer Geldstrafe in Höhe von 800 Franken aus einem früheren Betäubungsmitteldelikt widerrufen.

Der Landrichter erklärte, dass Delikte gegen die Rechtspflege, wie die falsche Verdächtigung, eine ernste Straftat darstellen und nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten sei eine erneute Bewährungsstrafe schwierig, doch aufgrund der günstigen Prognose entschied das Gericht dennoch auf Bewährung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eiskönigin

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