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Initiative der FL wird nicht weiter behandelt

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Dornröschen

Die Freie Liste hat im April eine parlamentarische Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften eingebracht. Nach der Geschäftsordnung des Landtags hat vor einer Behandlung einer Initiative die Regierung zu prüfen, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die Regierung kommt in ihrer Vorprüfung zum Ergebnis, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist.

Konkret äusserte die Regierung Bedenken, dass die Initiative möglicherweise gegen Artikel 38 der Verfassung verstossen könnte. Dieser Artikel schützt die Vermögensrechte der Kirchen.

In der Landtagssitzung erklärte Regierungschef Daniel Risch gestern, dass die Initiative in vielen Punkten der Regierungsvorlage ähnelt, die ein Religionsgemeinschaftengesetz schaffen soll. Jedoch gibt es wesentliche Abweichungen. Anstelle von finanzieller Unterstützung durch das Land soll eine neue Steuer eingeführt werden. Diese Regelung könnte problematisch sein, da sie direkt auf die römisch-katholische Kirche abzielt. Der Regierungschef warnte, dass dies verfassungsrechtlich bedenklich sei und die Kirche in eine finanzielle Notlage bringen könnte.

Die Abgeordneten äusserten unterschiedliche Meinungen zur Verfassungsmässigkeit der Initiative. Manuel Haldner-Schierscher (FL) zeigte sich überzeugt von der Verfassungsmässigkeit der Initiative und forderte eine konstruktive Diskussion. Er betonte, dass die Initiative nicht verfassungswidrig sei und es wichtig sei, das Thema voranzubringen.

Andere Abgeordnete wie Daniel Seger (FBP) und Thomas Rehak (DpL) sehen ebenfalls verfassungsrechtliche Probleme. Rehak erklärte, dass er der Verfassungsmässigkeit nicht zustimmen könne. Er warnte, dass ein einfaches Verschieben des Datums keine Lösung sei, da die grundsätzlichen Probleme bestehen bleiben würden. Auch Mario Wohlwend (VU) sieht die Wahrscheinlichkeit eines verfassungsrechtlichen Konflikts hoch.

Georg Kaufmann (FL) argumentierte, dass die Regierung im Konjunktiv spreche und die Initiative juristisch geprüft worden sei. Er war überzeugt, dass es keine verfassungswidrigen Aspekte gebe.

Mit 12 Ja-Stimmen lehnte der Landtag die Verfassungsmässigkeit der Gesetzesinitiative ab. Damit wird es keine weitere Behandlung dieser Initiative geben.

Eiskönigin

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