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Diskussion im Landtag über die Petition zu den internationalen Gesundheitsvorschriften

Landtag
Dornröschen

In der Sitzung des Landtags stand heute Vormittag die Petition zu den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) auf der Tagesordnung. Über 270 Bürger hatten ihre Bedenken zu den Änderungen der IGV geäussert und forderten den Landtag auf, der Regierung einen Widerspruch nahezulegen.

Die IGV, die 2005 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet wurden, regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Gesundheitsbedrohungen. Die Änderungen wurden auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 beschlossen und treten am 1. Juni 2025 in Kraft, sofern kein Widerspruch eingelegt wird.

Landtagspräsident Albert Frick stellte zu Begin der Debatte klar, dass eine Petition eine Bittschrift sei und damit kein Auftrag an die Regierung verbunden werden könne.

Herbert Elkuch (DpL) eröffnete die Debatte mit der Feststellung, dass die Änderungen der IGV für ein demokratisches Land wie Liechtenstein fragwürdig seien. Er kritisierte die mangelnde Information der Bevölkerung durch die Regierung und die Medien über die neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Elkuch betonte, dass die Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Souveränität Liechtensteins im Gesundheitswesen haben könnten.

Ein zentrales Anliegen der Petition ist die Befugnis des Generaldirektors der WHO, einen Pandemie-Notstand auszurufen. Dies könnte zu weitreichenden Entscheidungen führen, die ohne demokratische Kontrolle getroffen werden. Auch die Finanzierung der WHO durch private Spenden wurde als potenzielles Risiko für die Unabhängigkeit der Organisation hervorgehoben.

Die Abgeordnete Haldner-Schierscher (FL) stellte ebenfalls Fragen zur Informationspolitik der Regierung und forderte eine transparente Kommunikation über die Auswirkungen der neuen IGV. Sie betonte, dass die Sorgen der Bevölkerung ernst genommen werden müssen.

Georg Kaufmann (FL) kritisierte die weitreichenden Befugnisse, die dem Generaldirektor der WHO durch die Änderungen eingeräumt werden. Diese könnten dazu führen, dass Entscheidungen über Gesundheitsnotlagen ohne unabhängige Überprüfung getroffen werden.

Weiteren Informationsbedarf sieht Mario Wohlwend (VU) der deshalb für eine Überweisung der Petition eintrat.

Gesundheitsminister Manuel Frick wies darauf hin, dass die IGV keine rechtsverbindlichen Vorgaben für Liechtenstein schaffen können, da das Land nicht Mitglied der WHO ist. Er betonte, dass die nationale Souveränität gewahrt bleibt und die Regierung die Änderungen prüfen wird.

Die Diskussion zeigte, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit eines Widerspruchs gibt. Einige Abgeordnete forderten eine gründliche Prüfung der Änderungen und eine enge Zusammenarbeit mit der Schweiz, während andere eine sofortige Ablehnung der neuen Vorschriften wünschten.

Schliesslich stimmte der Landtag mit 18 Ja-Stimmen für die Überweisung der Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung. Damit wird die Regierung aufgefordert, die Anliegen der Petitionäre zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Widerspruch gegen die IGV eingelegt werden soll.

Dornröschen

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