Startseite Inland Petition gegen die Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) 2024 an den Landtag übergeben

Petition gegen die Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) 2024 an den Landtag übergeben

Jochen Hadermann übergibt Petition an den Landtag
Dornröschen

Heute Vormittag wurde von Jochen und Sonja Hadermann dem Landtag eine Petition mit dem Titel «Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)» übergeben. Über 270 Personen sollen die Petition unterschrieben haben.

Die Petitionäre fordern, dass der Landtag die Petition zur Kenntnis nimmt und die Regierung beauftragt, fristgerecht Widerspruch zu den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einzulegen. Eine entsprechende Notifikation soll an den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gerichtet werden.

Worum geht es genau

Die Weltgesundheitsversammlung hat kürzlich bedeutende Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) beschlossen. Zudem hat sie sich verpflichtet, die Verhandlungen über ein globales Pandemie-Abkommen bis spätestens 2025, möglicherweise schon 2024, abzuschliessen.

Obwohl Liechtenstein kein Mitglied der WHO ist, ist es Vertragsstaat der IGV. Der Vertrag stellt jedoch klar, dass der Status von Nicht-WHO-Mitgliedern als Vertragsstaaten der IHR nicht beeinträchtigt wird.

Geplante Änderungen

Die vorgesehenen Änderungen zielen darauf ab, die globalen Gesundheitssysteme zu stärken und besser auf künftige Ausbrüche und Pandemien vorzubereiten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  1. Einführung einer Definition für Pandemie-Notfälle
  2. Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Produkten und Finanzierungen
  3. Einrichtung nationaler Behörden zur besseren Umsetzung der Vorschriften

Zentrale Elemente des neuen Vertrags

  • Überwachung: Jedes Land muss innerhalb von fünf Jahren (mit möglicher Verlängerung um bis zu vier Jahre) Systeme zur frühzeitigen Erkennung und Meldung von Gesundheitsbedrohungen aufbauen.
  • Meldung: Länder müssen potenzielle internationale Gesundheitskrisen innerhalb von 24 Stunden an die WHO melden und regelmässig relevante Informationen weitergeben.
  • Internationale Zusammenarbeit: Schneller Informationsaustausch und Bereitstellung relevanter Daten bei unerwarteten oder ungewöhnlichen Gesundheitsproblemen mit globalem Gefahrenpotenzial.

Rechtliche Grundlage

Die IGV sehen vor, dass ein Staat innerhalb von 18 Monaten den Generaldirektor über die Ablehnung der Vorschriften oder einer Änderung informieren kann. In diesem Fall treten die Vorschriften oder Änderungen für diesen Staat nicht in Kraft. Bestehende internationale Gesundheitsabkommen oder -vorschriften, denen der Staat bereits angehört, bleiben für ihn weiterhin gültig. Die Petitionäre wollen nun erreichen, dass der Landtag die Regierung zu beauftragen, fristgerecht Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften einzulegen. Sie fordern, dass eine entsprechende Notifikation an den Generaldirektor der WHO gerichtet wird, um Liechtensteins Position in dieser Angelegenheit zu verdeutlichen.

Nachdem die Unterschriften geprüft wurden, wird sich der Landtag in der September-Session mit der Petitin befassen.

Eiskönigin

Kommentar Abgeben

1