Startseite InlandGericht Asylwerber droht Betreuer und beschädigt Glastür

Asylwerber droht Betreuer und beschädigt Glastür

Landgericht
Eiskönigin

Ein Vorfall aus dem letzten Sommer hatte heute ein gerichtliches Nachspiel. Ein Asylbewerber soll einem Betreuer im Flüchtlingsheim gedroht haben, ihm die Kehle durchzuschneiden. Zudem warf er Kies gegen eine Glastür und verursachte Absplitterungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann darum die Vergehen der Gefährlichen Drohung und der Sachbeschädigung vor.

Der Beschuldigte konnte längere Zeit nicht ausfindig gemacht werden. Schliesslich wurde er im Ausreisezentrum in Zürich ausfindig gemacht. Hierhin wurde ihm auch die Ladung zugestellt, der er jedoch nicht gefolgt ist. Der Landrichter sah die Voraussetzungen für eine Verhandlung in Abwesenheit gegen. Diese endete nach einigen Formalitäten mit einem Abwesenheitsurteil.

Die Aussagen, welche die Zeugen bei der Landespolizei gemacht hatten, stufte der Richter als glaubwürdig ein. Die Aussagen des Beschuldigten hingegen bewertete er als Schutzbehauptung.

Das Urteil: Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, wobei der einzelne Tagessatz auf den damals noch gültigen Mindestsatz von CHF 10 festgesetzt wurden. Die somit gesamte Geldstrafe von 900 Franken wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte bisher unbescholten sei. Andererseits wertete er das Zusammentreffen zweier Straftaten am selben Tag als erschwerend. Beides hebe sich gegenseitig auf.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dornröschen

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