Die AHV-IV-FAK hat einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht. Ab sofort können Arbeitgeber die Beitragsformulare „Lohndeklaration“, „Anpassung Akontolohnsumme“ und „Entsendung“ online ausfüllen und elektronisch einreichen.
Diese Neuerung erleichtert die Lohnadministration erheblich. Seit März 2023 besteht bereits die Möglichkeit, die Lohnverwaltung über das Portal AHV-Easy abzuwickeln. Die Einführung der Webformulare stellt eine logische Fortsetzung dieser digitalen Massnahmen dar.
Die Verantwortlichen der AHV-IV-FAK kündigten an, dass weitere Online-Formulare für die Bereiche Renten, Familienzulagen und Invalidenversicherung in Planung sind. Die Digitalisierung zielt darauf ab, die Abläufe für Arbeitgeber zu optimieren und den Service zu verbessern. Experten sehen in diesen Schritten einen bedeutenden Fortschritt für die öffentliche Verwaltung.