Bei sommerlichen Temperaturen fand heute eine Strafverhandlung vor dem Fürstlichen Landgericht statt. Ein junger Liechtensteiner musste sich wegen des Besitzes von 2.7 Gramm Haschisch verantworten. Diesen soll er für den Eigenbedarf bessern haben. Bei einer Kontrolle ließ er das Tütchen fallen und gestand den Vorwurf.
Der Beschuldigte räumte den Tatvorwurf ein. Ab August möchte er ein halbes Jahr lang Urinproben abgeben. Dies ist notwendig, um seinen Führerschein zurückzuerhalten, den er im Februar wegen eines Vorfalls abgeben musste. Bei diesem Vorfall waren jedoch keine Drogen im Spiel. Vor einem Jahr hatte der junge Mann bereits einmal Probleme mit dem Gesetz, ebenfalls wegen Drogenbesitz.
In seinem Schlusswort betonte der Beschuldigte nochmals seinen Willen zur Veränderung. Er möchte einen neuen Weg einschlagen und künftig ein anderes Leben führen.
Der Landrichter verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 800 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Franken tragen.
Mildernd werte der Richter das Geständnis, dies würde jedoch durch den schnellen Rückfall aufgewogen. So sei die Geldstrafe von 800 Franken angemessen in Bezug auf Tat und Schuld.
Der Beschuldigte zeigte sich zwar mit dem Urteil einverstanden. Da er nicht durch einen Verteidiger vertreten war, konnte er keinen Rechtsmittelverzicht abgeben. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig und es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.