Auf der Alp Halde im Schilstal in Flums wurden 12 Schafe von einem Wolf gerissen. Der Kanton St. Gallen hat nun eine Abschussbewilligung ausgestellt, obwohl der verursachende Wolf noch nicht identifiziert wurde. DNA-Proben wurden am Tatort gesammelt, die Auswertung steht noch aus. Die Schafe waren von Herdenschutzhunden geschützt. Die Bewilligung ist 60 Tage gültig und gilt im Gebiet der Angriffe, um den verantwortlichen Wolf zu finden.
Laut Amt für Natur, Jagd und Fischerei kann ein Wolf abgeschossen werden, wenn er in den letzten vier Monaten mindestens sechs Nutztiere getötet hat und Schäden durch Wölfe im Gebiet entstanden sind. Der Abschuss ist gerechtfertigt, da die Nutztiere geschützt wurden.