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Rechtsanwaltskammer warnt vor Abschaffung der dritten Instanz

Staatsgerichtshof des Fürstentum Liechtensteins
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 Die geplante Justizreform, die von Justizministerin eingeleitet wurde, sorgt weiterhin für erhebliche Spannungen und Bedenken innerhalb des liechtensteinischen Justizwesens. In einem Brief an alle Abgeordneten hat die Rechtsanwaltskammer (RAK) ihre Sorgen über die beabsichtigte Abschaffung der dritten Instanz – des Obersten Gerichtshofs – geäussert. Die RAK sieht in der geplanten Reform eine ernsthafte Bedrohung für die Rechtssicherheit sowie die wirtschaftliche Attraktivität Liechtensteins.

Die Rechtsanwaltskammer erkennt die Notwendigkeit an, auf den Fachkräftemangel zu reagieren und das Justizwesen auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Dennoch, so argumentiert die Kammer, liessen sich diese Ziele auch ohne die Abschaffung des seit über 200 Jahren bestehenden dreiinstanzlichen Gerichtssystems erreichen.

Internationale Standards und Rechtsschutz

Einer der zentralen Gründe gegen die Abschaffung der dritten Instanz ist die Befürchtung, dass Liechtenstein damit internationale Standards unterschreitet. „In Europa ist ein dreiinstanzliches Justizwesen der Standard“, heisst es in der Stellungnahme der RAK. Einzig Malta weiche hiervon ab. Island habe sogar in den vergangenen Jahren eine dritte Instanz eingeführt. Die RAK weist darauf hin, dass das Unterschreiten dieses Standards die wirtschaftliche Attraktivität Liechtensteins beeinträchtigen und einen Wettbewerbsnachteil für den Standort darstellen könnte.

Darüber hinaus betont die RAK die Wichtigkeit des Obersten Gerichtshofs für die Fortentwicklung des Rechts: „Die dritte Instanz ist wesentlich für die Prüfung und Auslegung rechtlicher Fragen und sichert somit die Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung im Land.“ Das Vorhandensein internationaler Expertinnen und Experten in dieser Instanz garantiere eine hohe Qualität der Rechtsprechung.

Kompromissvorschlag der Rechtsanwaltskammer

In ihrer Stellungnahme hat die RAK einen umfassenden Gegenvorschlag zur Justizreform ausgearbeitet, der die Kernziele der Reform – insbesondere die Bewältigung des Fachkräftemangels – erreicht, ohne dabei das dreiinstanzliche System abzuschaffen. Zu den wesentlichen Punkten dieses Vorschlags gehören:

  • Beibehaltung des dreiinstanzlichen Gerichtssystems (Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof).
  • Schaffung eines gemeinsamen Richterpools für Obergericht und Obersten Gerichtshof, um eine flexible Geschäftsverteilung und Spezialisierung der Richter zu ermöglichen.
  • Ausbau der Vollamtlichkeit bei Obergericht und Oberstem Gerichtshof, kombiniert mit der Einbindung nebenamtlicher, internationaler Experten, um den Zugang zu internationalem Know-how zu sichern.
  • Verkürzung der Verfahrensdauer, da die RAK darauf hinweist, dass die Hauptverfahrensdauerproblematik beim Landgericht liegt und nicht beim Obersten Gerichtshof.

Unser Vorschlag greift viel weniger tief in das Rechtssystem ein und bewahrt dennoch die essenziellen Strukturen unserer Justiz“, betont die Kammer. Der Entwurf der RAK würde zudem eine bessere Nutzung der bereits bestehenden Ressourcen ermöglichen, ohne die integralen Bestandteile des Justizwesens zu gefährden.

Appell an die Abgeordneten

Die Rechtsanwaltskammer ruft die Abgeordneten dazu auf, ihren Vorschlag ernsthaft in Betracht zu ziehen und gemeinsam eine Reform zu erarbeiten, die den Erhalt der bestehenden drei Instanzen sichert. „Wir bitten die Abgeordneten, im Rahmen der ersten Lesung die Regierung aufzufordern, gemeinsam mit uns und weiteren Expertinnen und Experten des Justizwesens eine Reform zu erarbeiten, die den Erhalt der bestehenden drei Instanzen beinhaltet.“

Die ausführliche und durchdachte Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer unterstreicht die Bedeutung einer weitsichtigen und wohlüberlegten Justizreform, die sowohl die Modernisierung als auch den Erhalt bewährter Strukturen im Blick hat. Ob die Regierung und die Abgeordneten diesen Appell aufgreifen und den vorgeschlagenen Kompromiss ernsthaft prüfen werden, bleibt abzuwarten.

Dornröschen

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