Das Fürstliche Landgericht verurteilte heute einen Deutschen wegen Betrugs. Der Mann hatte eine Spielkonsole online inseriert. Ein in Liechtenstein wohnhafter Mann überwies ihm 270 Euro. Doch die Konsole kam nie an.
Da der Angeklagte nicht erschien und die Voraussetzungen vorlagen, führte der Landrichter die Verhandlung in Abwesenheit durch. In einem kurzen Vortrag präsentierte die Staatsanwaltschaft die Anklage. Daraufhin fiel das Abwesenheitsurteil: Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 CHF, insgesamt 2250 CHF. Diese Strafe setzte der Richter zur Bewährung auf zwei Jahre aus.
Der Richter begründete das Urteil. Das Geld sei auf dem Konto des Angeklagten eingegangen. Anhaltspunkte für andere Erklärungen gebe es nicht. Darum sei davon auszugehen, dass der Angeklagte nie vorgehabt habe, die Konsole zu versenden. Da der Mann bisher unbescholten ist, konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.