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Regierung präsentiert umfassende Justizreform

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter informierte umfassend über den Bericht und Antrag zur Justizreform sowie die Anpassungen der Verfassung, des Gerichtsorganisationsgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze.
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Die Regierung hat eine weitreichende Justizreform auf den Weg gebracht und einen Bericht und Antrag, der Änderungen der Verfassung, des Gerichtsorganisationsgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze vorsieht, beschlossen.

Ziel der Reform ist es, den Fachkräftemangel im Justizwesen zu bekämpfen und die Gerichte zu professionalisieren. Dazu soll die Zahl der vollamtlichen Richter erhöht werden. Bisher sind die Höchstgerichte ausschliesslich mit nebenamtlichen Richtern besetzt, die hauptberuflich anderen Tätigkeiten nachgehen. Das birgt die Gefahr von Interessenkonflikten.

Ein Kernpunkt der Reform ist die Beschränkung auf eine Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafverfahren. Künftig sollen Entscheidungen der ersten Instanz nur noch an eine höhere Instanz weitergezogen werden können. Dazu wird das Obergericht in den Obersten Gerichtshof integriert, der als Dreiersenat mit zwei vollamtlichen und einem nebenamtlichen Richter entscheidet.

Auch der Verwaltungsgerichtshof wird in den neuen Obersten Gerichtshof eingegliedert und professionalisiert. Dieser fungiert dann als letzte Instanz in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtssachen.

Weitere Neuerungen sind die Einführung verstärkter Senate beim Obersten Gerichtshof für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie die Schaffung eines «Richterpools» zur Spezialisierung und flexiblen Reaktion auf unterschiedliche Auslastungen.

Die Reform bringt zudem Anpassungen im Dienstrecht, wie die Ermöglichung von Teilzeitarbeit und eine Pflicht zur Weiterbildung. Neu berufene Landrichter und Staatsanwälte durchlaufen eine dreijährige Probephase.

Anwälte und Gerichte dagegen – Wirtschaft dafür

Heftig kritisiert wurde die Reform von der Rechtsanwaltskammer, der Treuhänderkammer und von Strafverteidigern. Es werden Einschränkungen der rechtsstaatlichkeit, längere Verfahrensdauern und nachlassende Qualität der Urteile befürchtet. Positiv sehen Wirtschaftsverbänder die Reform.

Dornröschen

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