Die von der Regierung geplante Justizreform wird von der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer kritisch betrachtet. Besonders der geplante Abbau einer Rechtsmittelinstanz stösst auf Widerstand und wird als Gefahr für den Rechtsschutz und die internationale Reputation Liechtensteins angesehen.
Die Abschaffung einer Rechtsmittelinstanz würde zu einer Schwächung des Rechtsschutzes führen und zu qualitativ schlechteren Urteilen führen. Die Einführung dieses neuen Systems wird kritisiert, da es voraussichtlich zu mehr Zeitbedarf und unverständlichen Entscheidungen führen würde.
Neben den nationalen Auswirkungen wird auch die internationale Reputation Liechtensteins infrage gestellt. Die geplante Reform würde dazu führen, dass Liechtenstein neben Malta das einzige Land in Europa wäre, das nur noch über zwei Rechtsmittelinstanzen verfügt, was einen Rückschritt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern darstellen würde.
Die Rechtsanwaltskammer fordert eine breite Diskussion über die Verfassungsänderung und warnt davor, Experimente mit dem gut etablierten Justizsystem durchzuführen. Anstelle von Schnellschüssen sollte die Digitalisierung des Rechtswesens vorangetrieben werden, um die Justiz zu entlasten und effizienter zu gestalten.
Es wird appelliert, die Reform und die damit verbundene Verfassungsänderung nicht anzunehmen und stattdessen eine umfassende Diskussion über mögliche Reformen im Justizwesen anzustossen.