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Religionsgemeinschaften müssen nicht warten

FBP und DpL Fraktion im Landtag
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Am letzten Tag der April-Session diskutierte der Landtag die Vorlage für ein moderneres Religionsgemeinschaftengesetz. Die FBP stellte den Antrag, den Bericht und Antrag an die Regierung zurückzuweisen, um auf die Ernennung eines neuen Erzbischofs zu warten.

Der apostolische Administrator äusserte mehrfach den Wunsch, die Behandlung des Gesetzesvorhabens zurückzustellen, um die Angelegenheit mit dem neuen Erzbischof zu besprechen. Dieser Wunsch wurde von der FBP-Fraktion unterstützt.

Abgeordneter Daniel Seger beantragte die Zurückweisung des Berichts und Antrags an die Regierung beantragte. Der Grund dafür war, dass sie darauf bestanden, den neuen Erzbischof des Erzbistums Vaduz in den Prozess einzubeziehen. Sie schlugen vor, dass der Bericht und Antrag nach der Ernennung des Erzbischofs überarbeitet und dem Landtag erneut vorgelegt werden sollten.

Nichts abgewinnen konnte dem Antrag Patrick Risch (Freie Liste). Er erklärte, dass das Erzbistum ausreichend Zeit und Gelegenheit hatte, eine Stellungnahme während der Vernehmlassung abzugeben, an der auch andere Religionsgemeinschaften und interessierte Kreise teilgenommen haben.

Für die Freie Liste ist es nicht praktikabel sei, bei jedem Wechsel in einer Pfarrgemeinde oder einem Vorsitz innerhalb einer Religionsgemeinschaft von vorne zu beginnen. Er betonte, dass es wichtig sei, Kontinuität zu wahren, auch wenn es zu Personalwechseln komme.

Regierungschef Daniel Risch hob die Bedeutung und Dringlichkeit des Gesetzesvorhabens hervor. Er betonte, dass die Regierung im Rahmen ihres Regierungsprogramms Gespräche mit verschiedenen Konfessionen, Gemeinden und dem Erzbistum aufgenommen habe. Diese Gespräche hätten gezeigt, dass Handlungsbedarf bestehe, was letztendlich zur Ausarbeitung der aktuellen Vorlage geführt habe.

«Die Regierung hat einen Weg gewählt, der als gangbare Kompromisse angesehen wird und ein Schritt, der gerade für die katholische Kirche faktisch keine Einschnitte bedeutet.»

Regierungschef Daniel Risch

Er betonte die Dringlichkeit der Vorlage angesichts der zunehmenden religiösen Vielfalt und der gesellschaftlichen Veränderungen in Liechtenstein. Es sei an der Zeit, diese Entwicklungen rechtlich zu reflektieren und die Staats- und Kirchenverhältnisse entsprechend anzupassen.

Des Weiteren wies der Regierungschef auf die internationalen Menschenrechtsstandards hin, insbesondere auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die die Religionsfreiheit garantiere. Er machte deutlich, dass Liechtenstein als Vorsitzland des Ministerrats des Europarates den Schutz und die Förderung der Menschenrechte als Priorität sehe und daher sicherstellen müsse, dass die rechtliche Situation im Einklang mit den Bestimmungen der EMRK stehe.

Die DpL unterstützte den FBP-Antrag für eine Zurückweisung. Er fand jedoch keine Mehrheit:

Im Anschluss hat der Landtag mit 15 Ja-Stimmen das Eintreten und Weiterbehandeln der Vorlage beschlossen.

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