Die Vorschläge der Regierung für die Erneuerung des Religionsgemsinschaftengesetz geht der Freien Liste nicht weit genug. Die Freie Liste argumentiert, dass die aktuelle Regierungsvorlage die römisch-katholische Kirche als Landeskirche in der Verfassung belässt, was zu einer ungleichen Behandlung anderer Religionsgemeinschaften führt.
Basierend auf der Initiative von 2014 hat die Freie Liste heute eine parlamentarische Initiative eingereicht, um die Beziehung zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften neu zu regeln. Ziel ist die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften zu schaffen. Um eine konsequente Religionsfreiheit zu gewährleisten. Dazu müsste der Staat seine eigene Religion nicht festlegen. Weiterhin bemängelt die Freie Liste, dass die Vorlage die negative Religionsfreiheit verhindert, also die Möglichkeit, jeder Person frei zu sein, sich keiner Glaubensgemeinschaft zugehörig zu fühlen.
Darauf hin will die Freie Liste mit diesem Antrag korrigieren. Ferner kritisiert die Initiative, dass die Finanzierung der Religionsgemeinschaften noch immer nicht getrennt ist, sodass alle Steuerzahlenden für die Rechnungen der Kirchengemeinden aufkommen.
Einführung einer Mandatssteuer
Zur Finanzierung der Religionsgemeinschaften soll eine Mandatssteuer eingeführt werden, die Steuerzahlenden ohne Religionszugehörigkeit oder Steuerzahlenden, die einer privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaft angehören, nicht zwingen sollte, Glaubensgemeinschaften zu subventionieren, denen sie sich nicht zugehörig fühlen. Zu dem so es jeder Gemeinde wie bisher freigestellt bleiben, Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Religionsgemeinschaften abzuschliessen.
Konkret bedeutet das, dass der Artikel 15 der Verfassung geändert werden soll. Dieser behandelt die religiöse Bildung und die vaterländische Gesinnung. Die Freie Liste fordert, dass die religiöse Bildung in den staatlichen Schulen vermittelt wird, um ein besseres Verständnis für die verschiedenen Religionen zu fördern. Die Initiative endet mit dem Hinweis, dass erst wenn sich der Staat selbst keine Religion gibt, eine wirkliche Gleichstellung erreicht werden kann.