Gestern stand ein Mann erneut vor dem Fürstlichen Landgericht. Der Vorwurf: Verstoss gegen das Waffengesetz. Bereits im Oktober fand eine erste Verhandlung statt. Damals gewährte das Gericht dem Angeklagten eine Diversion. Das Verfahren wäre dann nach der Bezahlung eines Geldbetrags ohne Urteil beendet worden. Doch er zahlte die vereinbarten Raten nicht.
«Ich habe die Einzahlscheine nie bekommen«, erklärte der Mann vor Gericht. Er dachte, in Liechtenstein dauere das Verfahren länger als in seiner Heimat Ungarn. Deshalb meldete er sich nicht beim Gericht.
Die Staatsanwältin erklärte sich weiterhin zu einer diversionellen Erledigung bereit. Der Angeklagte nutzte die Chance und beglich die offene Summe von 600 Franken direkt bei der Gerichtskasse. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein.
Der Fall zeigt: Auch bei Diversionszahlungen gilt es, die Fristen einzuhalten. Sonst droht eine Fortsetzung des Verfahrens.