Der EU Rat hat heute eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften verabschiedet. Das Ziel ist es, die Transparenz bei dieser Art von Vermietungen zu verbessern und den Behörden die Regulierung zu erleichtern. Damit soll auf die steigende Bedeutung dieses Sektors im Tourismus reagiert werden. Die Verordnung stellt sicher, dass die Vermietung von Unterkünften transparenter wird und den Behörden die Regulierung erleichtert.
Die Verordnung führt ein einheitliches Registrierungssystem für Gastgeber und kurzfristig vermietete Unterkünfte ein. Gastgeber müssen grundlegende Informationen übermitteln, um eine individuelle Registrierungsnummer zu erhalten, die auf der Website angezeigt werden muss. Ohne diese Nummer ist es nicht mehr möglich, Dienstleistungen im Bereich der Kurzzeitvermietung anzubieten. Online-Plattformen müssen über digitale Zugangsstellen regelmässig Informationen über die Vermietung ihrer Gastgeber an die zuständigen Behörden übermitteln. Dies wird diesen helfen, zuverlässige Statistiken zu erstellen und angemessene Regulierungsmassnahmen zu ergreifen.
Die Verordnung wurde vom EU Rat nach der Billigung des Europäischen Parlaments verabschiedet. Sie wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und Ablauf einer Frist von 24 Monaten in Kraft treten. Das Hauptziel besteht darin, ein einheitliches und benutzerfreundliches Registrierungssystem mit gemeinsamen Bestimmungen zu etablieren, nicht jedoch den Marktzugang zu regulieren.