Startseite InlandGericht Balzner Landwirt erneut wegen Tierquälerei verurteilt

Balzner Landwirt erneut wegen Tierquälerei verurteilt

Fürstliches Landgericht in Vaduz
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Ein Landwirt aus Balzers stand wieder vor Gericht. Der Vorwurf: Er versorgte eine verletzte Kuh nicht ausreichend. Das Gericht sah darin Tierquälerei. Gemeinsam mit seiner Tochter sass der Mann auf der Anklagebank. Gegen ihn bestand bereits ein Tierhalteverbot. Deshalb waren die Tiere auf die Tochter gemeldet. Auch sie musste sich wegen Tierquälerei verantworten. Zudem wurden ihr verschiedene Missstände, die im April bei einer Kontrolle festgestellt wurden, vorgeworfen.

Was war passiert? Im Juli 2022 verletzte sich eine Kuh auf dem Hof. Sie blieb auf dem Asphalt liegen. Der Landwirt rief eine Tierärztin. Diese fand keine Fraktur und gab dem Tier ein Schmerzmittel. Danach gehen die Aussagen auseinander: Die Ärztin sagte, sie habe den Landwirt angewiesen, am nächsten Tag anzurufen. Der Landwirt behauptet, er sollte sich nur melden, wenn es der Kuh schlechter ginge.

Die Angeklagten sagten jedoch aus, dass die Tierärztin sagte, dass nur angerufen werden sollte, wenn es der Kuh schlechter gehen würde. In den folgenden Tagen sei es ihr jedoch wieder besser gegangen, sie hätte es fast geschafft aufzustehen.

Die Polizei schaute nach und fand Missstände: Die Kuh hatte keinen Hitzeschutz und war nass. Daraufhin wurde die Amtstierärztin aufgeboten. Sie stellte fest, dass das Tier abgemagert war, Verletzungen und Verschmutzungen aufwies und der Untergrund ungeeignet. Sie ordnete die sofortige Tötung an.

Zum zweiten Anklagepunkt, der nur die Tochter betrifft, sagte der zuständige Amtsleiter als Zeuge aus, dass die dort vorgefunden Mängel Verschmutzungen und unzureichend gepflegte Klauen betreffen. Diese seien schon länger vorhanden gewesen und keinesfalls frisch.

Das Urteil

Der Anklagte wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine frühere Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz aus dem Jahr 2019 wurde widerrufen.

Die Tochter erhielt eine Geldstrafe von 2’000 Franken, welche ebenfalls für eine Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Richter begründete das Urteil, damit, dass der Angeklagte schon mehrfach mit dem Tierschutz in Konflikt gekommen ist. Eine Geldstrafe reichte daher nicht mehr. Die Kuh litt erkennbar und vermeidbar. Es bestand kein Hitzeschutz, das Futter war ausser Reichweite, und der Asphalt war ein unzureichender Untergrund, eine Krankenbucht wäre erforderlich gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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