Startseite InlandGericht Unfall in Triesenberg: Angeklagter wegen Alkohol- und Drogenkonsum vor Gericht

Unfall in Triesenberg: Angeklagter wegen Alkohol- und Drogenkonsum vor Gericht

Alkohol Tafel in Triesenberg
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Vor dem Fürstlichen Landgericht musste sich heute ein junger Mann wegen Verkehrs- und Betäubungsmitteldelikten verantworten. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 16.8.2025 unter Alkoholeinfluss von 1.87 Promille sowie unter dem Einfluss von Kokain und verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, der erheblichen Sachschaden verursachte.

Der Angeklagte behauptete, er habe einen Sicherheitsgurt angelegt. «Ich bin sicher, dass ich einen Gurt angelegt hatte. Ich lege immer einen Gurt an!«, beteuerte er vor Gericht. Nach Auffassung des Verteidigers könne ein Zeuge nicht bestätigen, dass der Angeklagte keinen Sicherheitsgurt trug.

Aufgrund von Haaren im Riss in der Frontscheibe argumentierte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer, dass der Angeklagte keinen Sicherheitsgurt angelegt hätte.

Der Verteidiger betonte, dass die Menge an Kokain im Blut des Angeklagten gering sei. Er plädiert für ein mildes Urteil.

Die Bewährungshilfe stellte dem Angeklagten ein positives Zeugnis aus. Er würde regelmässig alle Termine wahrnehmen, und das zweiwöchentliche Drogen-Screening sei immer negativ.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Busse von CHF 1’500. In der Begründung erklärte der Landrichter, dass der Unfall unbestreitbar sei und dass ein heftiger Aufprall mit der Felswand stattfand. Er wies darauf hin, dass bei angelegtem Gurt der Kopf nicht gegen die Scheibe geschlagen wäre. Der Gurtstraffer hätte dies verhindert. Dennoch äusserte er sich positiv über den Fortschritt des Angeklagten und berücksichtigte dies bei der Strafzumessung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidiger gaben kein Rechtsmitteleklärung ab. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Dornröschen

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