Vor dem Fürstlichen Landgericht fand gestern eine Gerichtsverhandlung statt, in der ein syrischer Flüchtling, der in der Asylunterkunft in Vaduz lebt, angeklagt war. Die Landespolizei hatte bei einer Intervention geringe Mengen Marihuana bei ihm entdeckt, das er als Joints geraucht haben soll. Bereits im Oktober war er vom Landgericht wegen Betäubungsmittelkonsum verurteilt worden.
Der Angeklagte gestand bei der Landespolizei, die Drogen in Buchs gekauft und nach Liechtenstein gebracht zu haben. Doch vor Gericht bestritt er plötzlich, dass die Drogen ihm gehörten. Er behauptete, sie gehörten seinem Zimmer-Mitbewohner, einem Flüchtling aus Aserbaidschan, der mittlerweile in Ausschaffungshaft ist oder bereits ausgeschafft wurde. Dieser habe ihm gesagt, er solle die Drogen nehmen, und ihm versichert, dass ihm nichts passieren würde.
Der Richter glaubte dieser Darstellung nicht, besonders da der Angeklagte bereits im Oktober wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt wurde. Der Antrag, den Aserbaidschaner als Zeugen zu laden, wurde abgelehnt, da weder der Richter noch die Staatsanwältin diese Geschichte für glaubwürdig hielten. Zudem ergab der Polizeibericht, dass nur der Angeklagte den Eindruck machte, bekifft zu sein.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten erneut zu einer Geldstrafe von 500 Franken. Der Richter führte noch aus, dass wenn er ihm geglaubt hätte, wäre die Aussage bei der Landespolizei, dass die Drogen ihm gehören, eine Falschaussage. Das wäre dann nicht nur eine Übertretung, sondern ein Vergehen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.