Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz wurde heute am Wiener Landesgericht für Strafsachen schuldig gesprochen worden. Das berichtet der ORF. Das Urteil lautet demnach acht Monate auf Bewährung.
Angeklagt war das Vergehen der falschen Beweisaussage vor dem Untersuchungsausschuss. Eine Auskunftspersonen dürfen Umstände nicht verschweigen, heisst es in der Begründung. Es sei auch eine Falschaussage, wenn etwas wesentliches für das Gesamtbild weggelassen werde. Der Richter machte dies an einem Beispiel deutlich. Wenn man mit B und C Essen war, und dann aussagt, man wäre mit B Essen gewesen.
Was den Vorsatz betrifft, reicht der bedingte Vorsatz, das heisst, der Betroffene muss etwas für ernstlich für möglich halten. Einen Aussagenotstand sieht der Richter nicht. Die beiden Russen, die heute am letzten Prozesstag per Videoschalte zugunsten von Kurz aussagten, waren für den Richter nicht glaubwürdig.
Von zwei weiteren Anklagepunkten wurde der ehemalige Politiker freigesprochen. Dabei ging es um die Frage, wieviel der Alt-Kanzler von Vereinbarungen zwischen Arnold Schiefer und Thomas Schmid gewusst hatte. Hier sei schon objktiv nicht feststellbar, dass die Aussagen falsch waren. Auch vom des Vorwurfs, Kurz habe im U-Ausschuss verschwiegen, dass er Schmids Aufstieg zum Öbag-Chef betrieben haben soll, wurde er freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Anwälte von Kurz haben bereits Berufung wegen Schuld und Strafmass und eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.
Kurz selbst sagte, er sei von dem Urteil endtäuscht, aber in einem Rechtsstaat habe man zum Glück Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Das wolle er auch tun.