Seit 2008 gibt es Diskussionen zur Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche. Dabei ging es um Verfassungsänderungen und um das Konkordat. Nach einem Wiederaufflammen 2012 ist das Thema dann wieder in der Schublade geblieben.
Im Regierungsprogramm wurde vereinbart, das Thema sachte anzugehen.
Das hat die Regierung gemacht. Herausgegangen ist der Wille der Anerkennung der Religionsgemeinschaften ein grosses Anliegen ist. Nach einer Vernehmlassung mit überwiegend positiven Stellungnahmen, auch von Religionsgemeinschaften, hat die Regierung einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetz. Heute wurde der Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Vorlage soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Die erste Lesung soll noch im ersten Halbjahr 2024 erfolgen.
Neuregelung keine Trennung
Regierungschef Daniel Risch, der den B&A präsentierte, ist der Meinung, dass ein Konkordat nicht zwingend ist und man auch nicht alles auf einmal lösen kann. «Das ist jetzt der erste Schritt«, so der Regierungschef.
Stand heute
Heute gibt es nur eine Staatskirche. Alle anderen Religionsgemeinschaften müssen sich als Verein organisieren. Das ist manchmal nicht optimal. Das ist auch bedenklich, da es in Widerspruch zum gesellschaftlichen Leben steht, wo andere Religion eine Rolle spielen.
Weg von Staatskirchenrecht
Die Beziehung zwischen Land und Religionsgemeinschaften sollen neu geregelt werden. Die Verhältnisse der Gemeinden zu den Kirchen bleiben unberührt.
Katholische Kirche bleibt Staatskirche
Risch stellt klar, dass die katholische Kirche die Staatskirche bleiben soll, aber die Rechte der anderen Religionsgemeinschaften gestärkt werden.
Verfassungsänderungen notwendig
Die geltende Verfassung erlaubt keine Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften als die römisch-katholische Kirche. Die Bestimmungen sollen nur geringfügig geändert werden, um den Religionsgemeinschaften Rechte und Pflichten bekommen sollen. Dazu wird in Art. 37 ein neuer Abs. 3 eingefügt, der die verfassungsmässige Grundlage dem geplanten Religionsgemeinschaftsgesetz ermöglicht. Weitere Änderungen betreffen die Ausbildungsrechte und die Eidformel für den Landtag. Diese soll zukünftig ohne religiösen Zusatz möglich sein. «Das entspricht den heutigen Gegebenheiten«, erklärt Eve Beck vom Stv. Generalsekretärin des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen.
Nicht eingeführt wird die in der Vernehmlassung noch vorgesehene Möglichkeit der Datenweitergabe von öffentlichen Stellen über Bürger an die Religionsgemeinschaften. Darauf wurde aus Datenschutzgründen verzichtet.
Anerkennungsverfahren
Um als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, muss eine Religionsgemeinschaft ein Verwaltungsverfahren durchlaufen. Wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, hat sie Anspruch auf die Anerkennung. Es bleibt aber auch möglich, eine privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaft zu bleiben, ohne ihre aktuell bereits bestehenden Vorrechte zu behalten.
Erfordernis sind 200 Mitglieder, schriftliche Statuten, und mindestens 10 Jahre bestehen. Dieses Erfordernis kann verkürzt werden, wenn die inländische Religionsgemeinschaft in eine internationale Religion eingebunden ist, die seit mehr als 100 Jahre besteht.
Zuschüsse für die angerannten Religionsgemeinschaften
Je nach Mitgliederzahlen bekommen die Religionsgemeinschaften 20’000 Franken Grundbeitrag. Je nach Mitgliederzahl erhöht sich dieser. Grundlage dafür ist die Volkszählung. Zusätzlich erhalten sie eine Steuerbefreiung. Nicht anerkannte Gemeinschaften können trotzdem weiter Zuwendungen von Gemeinden erhalten.
1 Ihre Meinung
der witz ist auch wenn man keiner kirche angehört muss man für den scheiss zahlen !!!