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Abläufe beim Einbürgerungsverfahren werden optimiert

Regierung Vaduz
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In der Sitzung vom 6. Februar 2024 hat die Regierung verschiedene Maßnahmen zur Optimierung des Einbürgerungsverfahrens beschlossen. Das Hauptziel ist es, die Dauer der Staatenlosigkeit von Antragstellern im ordentlichen Verfahren zu verkürzen. Die erforderlichen Schritte im Einbürgerungsverfahren bleiben unverändert.

Künftig müssen Antragsteller den Nachweis ihrer Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband erst vor der Vorlage des Antrags beim Landesfürsten erbringen und nicht bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Regierung. Darüber hinaus wird das Zivilstandsamt (ZSA) nach der Verleihung des Landesbürgerrechts durch den Landesfürsten eine Bestätigung ausstellen, die zur Ausstellung der Reisedokumente beim Ausländer- und Passamt (APA) berechtigt. Die neuen Landesbürger sind weiterhin verpflichtet, den Landesbürgereid abzulegen.

Durch diese Optimierungen verkürzt sich die Dauer der Staatenlosigkeit im ordentlichen Verfahren erheblich. Während es bisher mehrere Monate dauern konnte, bis die neuen liechtensteinischen Reisedokumente ausgestellt wurden, verkürzt sich diese Dauer nun in der Regel auf wenige Tage. Es ist zu betonen, dass diese Neuerungen keine gesetzlichen Anpassungen erfordern.

Dornröschen

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