TV-Diskussion über die Volkswahl der Regierung
Diskussionsveranstaltung Initiativbegehren am Montag den 29.01.2024 | FOTOS & COPYRIGHT BY GIANLUCA URSO
Gestern fand im Vaduzer Rathaus eine TV-Diskussion zur Verfassungsinitiative der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) statt. Diese setzen sich für die direkte Mitentscheidung der Stimmbürger bei der Regierungszusammensetzung ein, eine Abstimmung darüber ist für den 25. Februar geplant.
Die DpL betont den Einbezug des Volkes bei der Wahl der Regierung und hat ihren Standpunkt von «Direktwahl» auf «Volkswahl der Regierung» geändert. In ihrem vorgeschlagenen Verfassungsentwurf sieht die Initiative vor, dass das Stimmvolk fünf Regierungsmitglieder wählt, jedoch der Landtag anschliessend sein Vertrauen aussprechen muss. Im Falle einer Ablehnung durch den Landtag wären Neuwahlen von Landtag und Regierung die Konsequenz.

Für FBP Präsident Daniel Oehry hat sich die Staatsform seit Jahrzehnten bewährt. Diese sollte nicht für ein Experiment angepasst werden. Der von der DpL vorgeschlagene Weg führe in die falsche Richtung. Die Vermischung von direkter und parlamentarischer Wahl sieht er als problematisch für demokratische Prinzipien.
Für Ohry stellt sich die Frage, warum man einem Experiment zustimmen sollte, welches den Kern der Idee der Direktwahl nicht zu erfüllen mag. «Warum Stabilität gegen Unsicherheit eintauschen? Ich erkenne keinen Mehrwert in diesem Weg» darum bittet Oehry die Wähler, diese Anpassung der Verfassung mit einem Nein zu beantworten.
DpL-Präsident Thomas Rehak sieht die Initiative hingegen als Mittel, um die politische Mitte in die Exekutive zu bringen. Die Einbeziehung des Landtags bei der Regierungswahl sei logisch, da dieser auch die Abwahl vornehmen könne.

Ungeklärte Fragen zur Initiative beziehen sich unter anderem auf den Wahlmodus für Regierungskandidaten. Die DpL zeigt sich offen für Vorschläge zum Wahlmodus, betont jedoch den Fokus auf die Verfassung und nicht auf Detailfragen.
Die Debatte erstreckt sich auch über die potenzielle Gefahr polarisierender Figuren in der Exekutive durch die Volkswahl. Es gibt gegensätzliche Ansichten über den Vergleich mit den Liechtensteiner Gemeinden, insbesondere in Bezug auf die Wahl des Vorstehers. Insgesamt bleibt die Diskussion lebhaft und wirft wichtige Fragen zur Zukunft der Regierungswahl in Liechtenstein auf.
