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St. Gallen will Alkoholverbot in der Badi aufheben

Badi St. Gallen
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Die Regierung des Kantons hat eine Anpassung des Gastwirtschaftsgesetzes vorgeschlagen, die es Betrieben in Schwimm- oder Strandbädern ermöglichen soll, Alkohol auszuschenken. Damit setzt sie die Motion «Alkoholverbot in der Badi aufheben» um, die zuvor vom Kantonsrat angenommen wurde.

Bisher war es Betrieben in Schwimm- oder Strandbädern nicht gestattet, eine Gastwirtschaftskonzession mit Erlaubnis zum Alkoholausschank zu erhalten. Der Kantonsrat hat jedoch beschlossen, dies zu ändern. In der Herbstsession 2023 wurde die Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» mit überwältigender Mehrheit angenommen, nur vier Mitglieder stimmten dagegen.

Der Kantonsrat hat die Regierung daraufhin beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung vorzubereiten. Das Alkoholverbot für gastgewerbliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern soll aufgehoben werden.

Nun hat die Regierung dem Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf zum III. Nachtrag des Gastwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion vollständig umgesetzt.

Die Lockerung des Alkoholverbots in Schwimm- und Strandbädern stösst auf geteilte Meinungen. Befürworter argumentieren, dass Erwachsene in der Freizeit gerne ein kühles Bier oder einen Cocktail geniessen möchten, während sie sich im Badebereich aufhalten. Diese Möglichkeit würde den Aufenthalt in den Bädern noch attraktiver machen und möglicherweise auch zu höheren Einnahmen führen.

Kritiker hingegen befürchten, dass der Alkoholkonsum zu mehr Zwischenfällen und unschönen Situationen führen könnte. Insbesondere bei Familien mit Kindern könnte dies zu einer Beeinträchtigung des Badeerlebnisses führen.

Es bleibt abzuwarten, wie der Kantonsrat über die vorgeschlagene Gesetzesänderung entscheiden wird. Sollte sie angenommen werden, könnten Betriebe in Schwimm- und Strandbädern schon bald alkoholische Getränke ausschenken und somit den Besuchern eine zusätzliche Möglichkeit bieten, ihren Aufenthalt zu geniessen.

Eiskönigin

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