Die Regierung hat auf das am 7. August 2023 eingereichte Postulat zur Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens reagiert. Das Postulat forderte, dass das öffentliche Auftragswesen um klar definierte Nachhaltigkeitskriterien erweitert wird, um eine öffentliche Auftragsvergabe zu erreichen, bei der ökologische, soziale und ökonomische Aspekte im Vordergrund stehen.
Die detaillierte Beantwortung der Fragen zeigt, dass die Regierung sich gegen eine Änderung im Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) ausspricht. Die Eignungskriterien sollen weiterhin auf die wirtschaftliche, finanzielle, berufliche und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Offertsteller beschränkt bleiben. Die Zulässigkeit von ökologischen, nachhaltigen oder sozialen Kriterien als Zuschlagskriterium müsse im Einzelfall geprüft werden.
Die Regierung betont, dass bestimmte Forderungen des Postulats, wie beispielsweise eine spezifische Lohnpolitik als Zuschlagskriterium, nicht zulässig sind, da sie nicht direkt mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen. Zwingende Auftragsbestimmungen, insbesondere liechtensteinische Vorschriften zu Entgelt, Steuern, Sozialabgaben, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gleichbehandlung, müssen jedoch erfüllt werden.
In Bezug auf die Diskriminierung von ausländischen Offertstellern betont die Regierung, dass Ausschreibungen keine Regelungen enthalten dürfen, die die Vergabe an einheimische Unternehmen bevorzugen und somit ausländische Anbieter direkt oder indirekt benachteiligen.
Die Postulatsbeantwortung stellt klar, dass inländische Unternehmen durch zusätzliche Zuschlagskriterien nicht automatisch bevorzugt werden, da die Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts, insbesondere die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, beachtet werden müssen. Die Regierung warnt vor einem Mehraufwand für Unternehmen und Auftraggeber durch komplexere Verfahren, höheren Kontrollaufwand und ein erhöhtes Prozessrisiko.
Die Regierung bekennt sich zu einer liberalen, offenen und wettbewerbsorientierten Wirtschaft. Sie argumentiert, dass eine weitere Auflistung oder verpflichtende Verwendung von Zuschlagskriterien dem Grundsatz schlanker Gesetze widerspreche und im Sinne des Bürokratieabbaus fraglich sei. Das Ziel sei ein effizientes und rechtssicheres Vergabeverfahren mit einem einfachen Zuschlagssystem, bei dem die Qualität der Leistung durch die Definition des Auftragsgegenstandes und die Festlegung der technischen Spezifikationen sichergestellt wird.
Somit sei keine Änderung im ÖAWG erforderlich, da der bestehende Rechtsrahmen ausreiche, um ökologische, nachhaltige oder soziale Kriterien zu berücksichtigen. Damit bleibt die Verantwortung für die Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens weiterhin in den Händen der Auftraggeber.