In einer einstimmigen Entscheidung hat der Gemeinderat von Balzers eine Teilrevision des Zonenplans genehmigt, die eine Erweiterung des Gewerbe- und Dienstleistungsanteils bis zu 100 % für den Abschnitt entlang der Rietstrasse und der Neuen Churerstrasse in Richtung St. Luzisteig ermöglicht.
Die Gemeinde Balzers reagierte auf die Ergebnisse der letzten Gesamtrevision und nahm Anpassungen in den Wohnzonen entlang stark befahrener Strassen vor. Insbesondere wurde der Pflichtanteil für Wohnen von 60 % der zulässigen Bruttogeschossfläche für eine erste Bautiefe von 35 m im Zonenplan aufgehoben. Diese Änderung betrifft vor allem die Wohnzone A entlang der Landstrasse, Egerta und Gagoz. Die bisherige Regelung, die den Gewerbe- und Dienstleistungsanteil auf 100 % festlegt, hat sich als erfolgreich erwiesen und wird als zweckmässig betrachtet.
Die vorliegende Teilrevision erweitert nun die Festlegung eines Gewerbe- und Dienstleistungsanteils bis 100 % auf weitere Gebiete in der Wohnzone A, beschränkt sich jedoch auf Bereiche, in denen konkrete Vorhaben bereits existieren.
Die Festlegung eines Gewerbe- und Dienstleistungsanteils bis 100 % bietet für die betreffenden Grundstücke entlang der Rietstrasse und der Neuen Churerstrasse die Möglichkeit, vermehrt Arbeitsnutzungen zu realisieren. Trotz dieser Erweiterung betont die Gemeinde, dass dies keine negativen Auswirkungen auf die Lärmbelastung für angrenzende reine Wohnliegenschaften haben wird. Die geltenden Werte gemäss Empfindlichkeitsstufe II bleiben nach wie vor in Kraft.
Diese Entscheidung des Gemeinderats von Balzers zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung und die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten in bestimmten Wohngebieten zu fördern, während gleichzeitig darauf geachtet wird, die Lebensqualität für die Anwohner zu erhalten.