Startseite Wirtschaft Förderung Klimaschutzprojekte: Eingabefrist 1. März 2024

Förderung Klimaschutzprojekte: Eingabefrist 1. März 2024

Crowdfunding
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Die Klimastiftung Schweiz eröffnet die Eingabefrist für ihre Förderprogramme und ermutigt Liechtensteiner KMU, ihre klimainnovativen Projekte bis zum 1. März 2024 einzureichen. Diese Gelegenheit wurde bereits von der iWorks AG aus Ruggell wahrgenommen, die anderen Liechtensteiner Unternehmen eine Bewerbung nahelegt.

«Als Liechtensteiner KMU sind wir der Klimastiftung Schweiz dankbar für die Förderung», hebt Arthur Buechel, CEO der iWorks AG, hervor. «Der Austausch verläuft professionell, und wir werden auch bei Rückfragen kompetent unterstützt und betreut. Wir können es anderen KMU aus Liechtenstein nur empfehlen, sich um Förderung zu bewerben.»

Die Klimastiftung Schweiz unterstützt Liechtensteiner KMU, die durch innovative Produkte und Technologieentwicklungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die finanzielle Unterstützung kann jährlich Gesamtbeiträge in der Höhe von etwa drei Millionen Franken vergeben. Dies wird ermöglicht durch die Unterstützung von 31 Partnerfirmen, darunter auch die Liechtensteiner Banken LGT, LLB und VP Bank.

Bis zum 1. März 2024 haben Liechtensteiner und Schweizer Unternehmen die Möglichkeit, Anträge für die erste Förderrunde im neuen Jahr bei der Klimastiftung Schweiz oder der Schwesterorganisation LIFE Klimastiftung Liechtenstein einzureichen.

Dornröschen

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